Fensterbesichtigung

Lassen Sie durch Fensterwellness den Zustand Ihrer Fenster überprüfen

Wie steht es um Ihre Fenster?


Bei der Fensterbesichtigung prüfen wir Ihre Fenster und Türen in Hinblick auf folgende Punkte:

  • Gang- und Schließbarkeit der Fenster und Türen
  • Abdichtung an Glas und Rahmen
  • Funktion der Fenster- und Türdichtungen
  • Funktion der Fensterbeschläge und Verriegelungen
  • Glas bzw. Verglasung
  • Profilsystem und Zustand der Oberflächen, vor allem bei Holzfenstern
  • Einbruchsicherheit

Leistungen

Holzfenster mit Blumentopf

Lassen Sie uns Ihre Fenster begutachten

  • Wir überprüfen das Material und die Beschläge Ihrer Fenster und sagen Ihnen, ob eine Sanierung sinnvoll und vor allem zielführend ist.
  • Wir entdecken versteckte Mängel.
  • Wir stellen Ihnen das Ergebnis in schriftlicher Form zusammen.

Ihre Vorteile einer Fensterbesichtigung

Mängel erkennen

Mit der Fensterbesichtigung können Sie verdeckte Mängel rechtzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Fenster und Türen ergreifen.

Vorschläge zur Verbesserung

Wir zeigen Ihnen auch Möglichkeiten der Modernisierung sowie Verbesserungsvorschläge für die Funktionalität, den Wärmeschutz und die Sicherheit Ihrer Fenster und Türen.

Schriftliches Ergebnis

Selbstverständlich erhalten Sie das Ergebnis schriftlich, in Form einer ausführlichen Zusammenstellung mit zahlreichen nützlichen Informationen für den zukünftigen Erhalt Ihre Fenstern und Türen.

Was kostet Sie unser Service? 


Lassen Sie sich von uns beraten, was Ihre Fenster und Türen wirklich brauchen. Wir berechnen für die Fensterbesichtigung eine geringe Servicegebühr in Höhe von 95,-€ inkl. MwSt. je Wohnung bzw. Haus (zzgl. einer Anfahrtspauschale je nach Wohnort), die Ihnen bei einer anschließenden Beauftragung mit der Wartung oder Abdichtung Ihrer Fenster und Türen (ab einem Auftragswert von 1200,-€ inkl. MwSt.) wieder gutgeschrieben wird.

Wussten Sie, dass Sie die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen steuerlich geltend machen können? Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. 20% von maximal 6000 € Lohnkosten pro Jahr können von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von bis zu 1200 €.


Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen ›

Das sagen unsere Kunden

Wir sind rundum zufrieden! Man merkt die langjährige Erfahrung des Fachmannes und man erhält eine sehr gute Beratung! Die Durchführung der Arbeiten waren sauber und umsichtig.
C. A., Gräfelfing
Das „Fensterwellnessen“ wurde einwandfrei durchgeführt. Keine andere Firma hat es vorher so hingebracht. Es stimmt einfach rundum alles.
W. L., Olching
Selten erlebt man so einen guten Service wie bei "Fensterwellness". Zuverlässlichkeit, Kompetenz und Beratung waren überzeugend. Jederzeit wieder!
Bernhard Zapf, Moorenweis

Ihr Experte für Fenster und Türen

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bis Ostern 2023 keine neuen Aufträge annehmen können.

Mo bis Do: 8 - 17 Uhr
Fr: 8 - 13 Uhr

Beratung ausschließlich vor Ort

St. Bernhardstraße 7
82256 Fürstenfeldbruck

Johann Riedl Geschäftsführer

Johann Riedl
Geschäftsführer